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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Das Dokument regelt die Beziehungen zu Lieferanten bei der Bestellung von Materialien und Dienstleistungen sowie bei Lieferung, Qualität und Rückverfolgbarkeit.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) gelten für alle Bestellungen, die die RESEDA d.o.o. (im Folgenden „Kunde“) an ihre Material- und Dienstleistungslieferanten erteilt. Die Bedingungen gelten sinngemäß auch für Dienstleistungsaufträge. Die Bedingungen sind Bestandteil aller Geschäfte zwischen den Parteien, sofern die Parteien nicht vorab schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

Jede Abweichung von den Bedingungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

Bestellung und Auftragsbestätigung

Bestellungen des Kunden sind nur schriftlich gültig. Der Lieferant verpflichtet sich, das bestellte Material/die bestellte Leistung gemäß allen in der Bestellung festgelegten Anforderungen zu liefern. Besondere Anforderungen (PZ – besondere Anforderungen wie QA, QR, SR …) werden bei Bedarf der versendeten Bestellung beigefügt. Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung zu prüfen und spätestens 3 Arbeitstage nach Eingang der Bestellung schriftlich zu bestätigen. Jede Abweichung in der Auftragsbestätigung bewirkt, dass die erteilte Bestellung nicht mehr gültig ist; die Auftragsbestätigung gilt dann als neues Angebot des Lieferanten, das nur gültig ist, wenn der Kunde es schriftlich bestätigt. Lehnt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang schriftlich ab, gilt die Bestellung als bestätigt. Eine eventuelle Ablehnung der Bestellung muss der Lieferant dem Kunden gegenüber schriftlich begründen. Der Lieferant bestätigt Bestellungen ausschließlich auf der Grundlage der Bestellungen des Kunden; Auftragsbestätigungen zur Beschaffenheit der Ware müssen mit dem Angebot, dem Vertrag und/oder der Vereinbarung übereinstimmen. Der Kunde kann die Bestellung beim Lieferanten stornieren, solange der Lieferant noch nicht mit der Produktion der Ware begonnen bzw. die Ware für den Kunden noch nicht bei seinem eigenen Lieferanten bestellt hat. Die Stornierung muss dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt werden; der Kunde trägt in diesem Fall keine Kosten.

Preise

Die in der Bestellung angegebenen Preise sind bindend und Abweichungen sind nicht möglich.

Lieferung und Lieferzeit

Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist verbindlich. Jede Abweichung vom vertraglich vereinbarten Liefertermin bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Verfügt der Lieferant nicht über alle für die Lieferung erforderlichen Informationen und technischen Unterlagen, obwohl er den Kunden mehrmals (mindestens zweimal) zu deren Vorlage aufgefordert hat, verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum von der Aufforderung durch den Lieferanten bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde dem Lieferanten die erforderlichen Informationen übermittelt.

Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung nicht fristgerecht nach, berechnet der Kunde dem Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes für jeden Kalendertag des Verzugs sowie alle entstandenen Kosten und Schäden, die dem Kunden selbst oder seinem Abnehmer aus diesem Grund entstehen, unabhängig vom Grund des Verzugs. Bei vorzeitiger Lieferung kann der Kunde die Annahme verweigern.

Warenannahme

Der Ware muss stets ein Lieferschein beiliegen, für alle bei der Bestellung vereinbarten Materialien zwingend auch ein Zertifikat bzw. eine Konformitätserklärung. Sind weitere Unterlagen oder Muster erforderlich, wird dies in der Bestellung angegeben.

Der Lieferant hat jede gelieferte Menge je Einzeleinheit bzw. Karton mit einem Etikett bzw. Packzettel mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Name und Adresse des Lieferanten
  • Name des Kunden
  • Menge
  • Warenbezeichnung
  • Herstellungsdatum
  • Charge/Losnummer (oder eine andere Form der Rückverfolgbarkeit)

Der Lieferant ist verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass ein sicherer Transport und eine sichere Lagerung gewährleistet sind. Für Schäden, die dem Kunden in irgendeiner Weise durch ökologisch bedenkliche gelieferte Waren oder durch unsachgemäße Verpackung entstehen, haftet der Lieferant auf Schadensersatz. Die Annahme der Ware gilt als erfolgt, wenn der Kunde den Annahmebeleg unterzeichnet, auf dem das Annahmedatum sowie Stempel und Unterschrift des Empfängers angegeben sind.

Rechnungen

Die Rechnungsstellung erfolgt je Bestellung. Jeder Rechnung sind die Lieferscheine beizufügen, die von der verantwortlichen Person des Kunden, die die Ware/Leistung übernommen hat, unterzeichnet sind. Die Rechnung ist spätestens am letzten Tag des Monats auszustellen bzw. zu versenden, in dem die Ware geliefert bzw. die Leistung erbracht wurde.

Zahlungsbedingungen

Der Kunde zahlt die Rechnung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Die Zahlungsfrist beginnt nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung, frühestens jedoch mit dem ersten Tag nach ordnungsgemäßer Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Der Kunde zahlt die Rechnung innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist, gerechnet ab dem Tag der Rechnungsstellung. Entspricht die Rechnung nicht der Bestellung bzw. dem bestätigten Angebot, kann der Kunde die Rechnung zurückweisen.

Die Zahlung einer Rechnung gilt nicht als Bestätigung, dass die Lieferung bzw. Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Ist die Ware bzw. Leistung mangelhaft, ist der Kunde berechtigt, die Zahlung der Rechnung für die mangelhafte Ware bzw. Leistung bis zur Beseitigung der Mängel oder bis zu einer endgültigen Einigung mit dem Lieferanten zurückzuhalten.

Qualität der Waren und Dienstleistungen

Der Lieferant ist verpflichtet, die bestellte Ware gemäß der Bestellung und allen beigefügten Unterlagen sowie in Übereinstimmung mit internationalen, nationalen und internen technischen Normen zu liefern. Die Ware muss die gewöhnlichen Eigenschaften sowie die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Ist dem Lieferanten bekannt, zu welchem Zweck der Kunde oder dessen Abnehmer die Ware verwenden wird, muss die Ware auch die für diesen Verwendungszweck erforderlichen Eigenschaften aufweisen.

Der Lieferant ist verpflichtet, in seinem Unternehmen ein Qualitätsniveau der bestellten Ware entsprechend den Qualitätsanforderungen des Kunden zu schaffen und aufrechtzuerhalten; dies erreicht er durch ein wirksames Qualitätsmanagementsystem. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen die Überprüfung der Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems und des Umweltmanagements zu ermöglichen und einem Vertreter von RESEDA und/oder einem Vertreter aller interessierten Parteien Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren. Der Lieferant ist verpflichtet, dem Kunden vor Beginn der regulären Lieferung sowie jederzeit auf Verlangen Muster der Vertragsware zur Freigabe vorzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Muster zu prüfen und den Lieferanten über die Prüfergebnisse zu informieren.

Bei Verdacht auf Lieferung gefälschter Teile oder Materialien durch den Lieferanten informiert RESEDA den Lieferanten und die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Die gelieferten Teile bzw. Materialien werden zurückgehalten und bei RESEDA an einem dafür vorgesehenen Ort gelagert.

Beziehungen und Verhalten gegenüber Lieferanten werden im Ethikkodex von RESEDA beschrieben.

Mängelrügen zu Menge und Qualität

Der Kunde verpflichtet sich, Mengenabweichungen unverzüglich bei der Warenannahme, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt, und Qualitätsmängel unverzüglich nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt bzw. spätestens bis zum Ablauf der Verwendungsfrist der Ware zu rügen. Für jede eingegangene Reklamation hat der Lieferant neben dem Ersatz eines etwaigen Schadens auch eine Fehlerursachenanalyse und Korrekturmaßnahmen vorzulegen, und zwar in der Regel 30 Tage nach dem Reklamationsdatum.

Die gelieferten Waren müssen den Anforderungen und Spezifikationen der Bestellung, den Zeichnungen sowie allen Dokumenten und Normen entsprechen, die den Gegenstand der Bestellung definieren. Ohne schriftliche Bestätigung des Kunden ist keine Änderung oder Abweichung von den Bestellvorgaben zulässig. Auf Verlangen des Kunden ist der Lieferant verpflichtet, alle Unterlagen über die Qualität der bestellten Ware zur Verfügung zu stellen. Ist die Qualität der Ware in der Bestellung nicht ausdrücklich festgelegt, gewährleistet der Lieferant, dass er die Ware in einer Qualität liefert, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Verlangen zu ermöglichen, bei wiederholten Beanstandungen die Funktionsfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems und des Umweltmanagements zu überprüfen und gegebenenfalls eine Beurteilung des Qualitätsmanagementsystems vorzunehmen.

Änderung oder Einstellung der Produktion des Lieferanten

Der Lieferant verpflichtet sich, den Kunden über die beabsichtigte Produktionseinstellung eines bestimmten Produkttyps, den er an den Kunden liefert, mindestens 1 Jahr vor der beabsichtigten Produktionseinstellung zu informieren.

Zuständiges Gericht

Der Kunde und der Lieferant werden versuchen, alle Streitigkeiten gütlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, ist das Gericht in Ptuj zuständig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Umweltschutz

Bevorzugt werden Lieferanten und Auftragnehmer, die über ein etabliertes und zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 verfügen, da sie einen angemessenen Umgang mit der Umwelt zeigen.

Soweit Lieferanten und Dienstleister/Kooperationspartner nicht über ein eingeführtes und zertifiziertes Umweltmanagementsystem verfügen, müssen sie die Anforderungen der einschlägigen Umweltschutzgesetzgebung der Republik Slowenien einhalten.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Grundsätze sicherer Arbeit zu beachten und bei der Arbeit geeignete Schutzausrüstung zu verwenden.

Nova vas pri Markovcih, den 01.09.2023

RESEDA d.o.o. – Lohnfertiger für anspruchsvolle Metallteile und Baugruppen nach Kundenzeichnung (Build-to-Print) und Entwicklungspartner, vom Prototyp bis zur Serie.

Markovci bei Ptuj, Slowenien (EU) · gegründet 2003 · 85 Mitarbeitende · Mehrschichtbetrieb.

55 CNC-Maschinen: 27 Drehmaschinen (Futterteile bis Ø 510 mm, Stange bis Ø 70 mm) und 28 Bearbeitungszentren (3-, 4- und 5-achsig, bis ca. 1.300 × 650 × 600 mm).

Toleranzen bis 0,003 mm (3 µm) · 3D-Messtechnik mit ZEISS-Koordinatenmessgeräten (CALYPSO) bis 2.000 mm.

Schleifen, Nutenstoßen, Drahterodieren, Lasergravur, Auswuchten, 3D-Druck, Zuschnitt bis Ø 400 mm.

Oberflächen- und Wärmebehandlung mit Partnern (Verzinken, Vernickeln, Eloxieren, Härten, Carbonitrieren) sowie Montage und Prüfung mechanischer, pneumatischer und elektrischer Baugruppen.

Werkstoffe: Stähle, Edelstähle, Aluminium, Messing, Bronze, Kupfer, Titan, Kunststoffe, Kohlefaser, Guss, Siliziumkarbid.

Vom Prototyp bis zur Serie, überwiegend Klein- und Mittelserien.

EN 9100:2018 (gleichwertig AS9100D; DQS; enthält ISO 9001:2015) · ISO 14001 · ISO 45001 · Bonitätsauszeichnung AAA (Platin, Dun & Bradstreet).

Erstmusterprüfung (FAI/EMPB), Messprotokoll für jedes kritische Merkmal, lückenlose Rückverfolgbarkeit vom Material bis zum Versand, NDA auf Wunsch.

Branchen: Halbleiter (Lithografiesysteme), Luft- und Raumfahrt (Satelliten, Flugzeuge, Avionik), Lackierrobotik (Lackiersysteme, Dosierventile), Vakuumtechnik, Präzisionsmesstechnik, Maschinenbau.

99 % Export: Niederlande, Deutschland, Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Tschechien · Sprachen: Englisch, Deutsch, Slowenisch.

Anfragen: Sašo Majcen (BDM), saso.majcen@reseda.si, +386 51 623 874 · info@reseda.si, +386 2 795 23 40

Alle Kompetenzen im Überblick